Internet-Praktikanten im Suhrkamp-Verlag
Diesen Beitrag wollte ich eigentlich schon am Samstag schreiben, fand aber nicht die Zeit.
Es geht um Martin Walsers neuen Roman, »Tod eines Kritikers«. Jörg Kantel, Betreiber des größten deutschsprachigen Weblogs »Schockwellenreiter« (zumindest das meistgelinkte und bekannteste in der Szene), setzte einen Link auf eine PDF-Datei im Web, die das genannte Buch enthielt. Das gefiel dem Suhrkamp-Verlag nicht, Urheberrechtsverletzung und Trallala, Jörg fing sich von der Kanzlei des Verlags eine Abmahnung ein, er solle den Link bis 18 Uhr des selben Tages entfernen. Den Streitwert legten die Anwälte auf 100.000 Euro fest und demnach ergeben sich runde 1.200 Euro Gebühren für die Bemühungen der Advokaten.
Es ist eine bodenlose Unverschämtheit, per E-Mail eine Frist von wenigen Stunden (<6) zu setzen bzw. überhaupt gleich die Abmahn-Keule aus dem Sack zu holen. Man hätte ja mal freundlich eine Mail schicken können, den Link doch bitte zu entfernen (wie es andere Firmen schon praktiziert haben). Sicher, einen Link auf eine illegale Bezugsmöglichkeit für ein urheberrechtlich geschütztes Werk zu setzen, ist nicht ganz unheikel, zumal das Thema »Haftung für Links« immer noch nicht abschließend geklärt ist.
Unverfroren außerdem, einen Weblogger abzumahnen (auch noch ausgewiesener Suhrkamp-Fan) und nicht dafür zu sorgen, oder zumindest zu versuchen, die nach wie vor erhältliche Datei wieder aus dem Netz herauszubekommen. Ich weiß, dass das unmöglich ist, aber zumindest der Server, von dem ich das Buch herunterladen konnte, bietet die Datei immer noch an (Montag, 22:55 Uhr) und dieser Server steht in Deutschland, der Inhaber kann leicht per Whois-Abfrage bei der DENIC ausfindig gemacht werden. An die Server in Honolulu und sonstwo kommt man freilich ungleich schwerer ran.
Sind die Verantwortlichen im Suhrkamp-Verlag ahnungslos? Einerseits lässt man mit großem Bohei den neuen Walser-Roman auf die Menschheit los. Man bläst ihn per Mail an diverse Journalisten zur Lektüre und an Zeitungen zum möglichen Abdruck durch das Netz und wundert sich dann andererseits, dass es irgendwo eine undichte Stelle gibt und der Roman im Netz auftaucht.
Aus den Fehlern der Platten- und Filmindustrie scheint man nichts, absolut gar nichts gelernt zu haben.
Haben die Verantwortlichen im Suhrkamp-Verlag noch alle Latten am Zaun? Ausgerechnet mit dem bekanntesten deutschen Blogger legt man sich an, der es schon zu Referenzen in der »Zeit«, dutzenden Interviews und tausenden Links auf anderen Websites gebracht hat. Wer sich mit Jörg anlegt, wirft einen Stein ins Wasser und sieht dabei zu, wie er Wellen schlägt. Die Abmahnung hat es zu einer Meldung im Branchendienst Heise-Newsticker gebracht und wer den Roman bisher nicht auf seiner Festplatte hatte, hat ihn spätestens jetzt. Dutzende deutsche Weblogger haben das Thema aufgegriffen (siehe Reaktionen bei Jörg: Teil 1, Teil 2, Teil 3, Teil 4, Teil 5, Teil 6, Teil 7), unter anderem das nicht minder bekannte Krit-Journal. Sprich: die Aktion war kontra-produktiv, die illegale Kopie hat sich noch weiter verbreitet. Nicht, weil Jörg darauf gelinkt hat, sondern weil sich der Suhrkamp-Verlag zum Affen gemacht hat.
In Telepolis (der Autor wusste anscheinend noch nicht von der Abmahnung) ist Marcus Hammerschmitt�anderer Meinung: Der Verlag hat diesen Weg bewusst gewählt, um Aufmerksamkeit zu erlangen, nach dem Motto, egal ob die Nachricht gut oder schlecht ist, Hauptsache der Name ist in der Zeitung richtig geschrieben. Ich kann mich dem wie gesagt nicht anschließen; übrigens vertritt auch Kai eine Meinung, die meiner ähnlich ist, wobei er den Gedanken weiterspinnt und sagt, dass Raubkopien nicht grundsätzlich schädlich sind, sondern ein Mittel sein können, um den Konsumenten anzufixen (bestes Beispiel: Microsoft Office und Windows).
So lange ich nicht beim Schockwellenreiter lese, dass der Verlag die Abmahnkosten von 1.200 Euro übernimmt, steht der Suhrkamp-Verlag auf meiner Konsumenten-Embargo-Liste.
Es geht um Martin Walsers neuen Roman, »Tod eines Kritikers«. Jörg Kantel, Betreiber des größten deutschsprachigen Weblogs »Schockwellenreiter« (zumindest das meistgelinkte und bekannteste in der Szene), setzte einen Link auf eine PDF-Datei im Web, die das genannte Buch enthielt. Das gefiel dem Suhrkamp-Verlag nicht, Urheberrechtsverletzung und Trallala, Jörg fing sich von der Kanzlei des Verlags eine Abmahnung ein, er solle den Link bis 18 Uhr des selben Tages entfernen. Den Streitwert legten die Anwälte auf 100.000 Euro fest und demnach ergeben sich runde 1.200 Euro Gebühren für die Bemühungen der Advokaten.
Es ist eine bodenlose Unverschämtheit, per E-Mail eine Frist von wenigen Stunden (<6) zu setzen bzw. überhaupt gleich die Abmahn-Keule aus dem Sack zu holen. Man hätte ja mal freundlich eine Mail schicken können, den Link doch bitte zu entfernen (wie es andere Firmen schon praktiziert haben). Sicher, einen Link auf eine illegale Bezugsmöglichkeit für ein urheberrechtlich geschütztes Werk zu setzen, ist nicht ganz unheikel, zumal das Thema »Haftung für Links« immer noch nicht abschließend geklärt ist.
Unverfroren außerdem, einen Weblogger abzumahnen (auch noch ausgewiesener Suhrkamp-Fan) und nicht dafür zu sorgen, oder zumindest zu versuchen, die nach wie vor erhältliche Datei wieder aus dem Netz herauszubekommen. Ich weiß, dass das unmöglich ist, aber zumindest der Server, von dem ich das Buch herunterladen konnte, bietet die Datei immer noch an (Montag, 22:55 Uhr) und dieser Server steht in Deutschland, der Inhaber kann leicht per Whois-Abfrage bei der DENIC ausfindig gemacht werden. An die Server in Honolulu und sonstwo kommt man freilich ungleich schwerer ran.
Sind die Verantwortlichen im Suhrkamp-Verlag ahnungslos? Einerseits lässt man mit großem Bohei den neuen Walser-Roman auf die Menschheit los. Man bläst ihn per Mail an diverse Journalisten zur Lektüre und an Zeitungen zum möglichen Abdruck durch das Netz und wundert sich dann andererseits, dass es irgendwo eine undichte Stelle gibt und der Roman im Netz auftaucht.
Aus den Fehlern der Platten- und Filmindustrie scheint man nichts, absolut gar nichts gelernt zu haben.
Haben die Verantwortlichen im Suhrkamp-Verlag noch alle Latten am Zaun? Ausgerechnet mit dem bekanntesten deutschen Blogger legt man sich an, der es schon zu Referenzen in der »Zeit«, dutzenden Interviews und tausenden Links auf anderen Websites gebracht hat. Wer sich mit Jörg anlegt, wirft einen Stein ins Wasser und sieht dabei zu, wie er Wellen schlägt. Die Abmahnung hat es zu einer Meldung im Branchendienst Heise-Newsticker gebracht und wer den Roman bisher nicht auf seiner Festplatte hatte, hat ihn spätestens jetzt. Dutzende deutsche Weblogger haben das Thema aufgegriffen (siehe Reaktionen bei Jörg: Teil 1, Teil 2, Teil 3, Teil 4, Teil 5, Teil 6, Teil 7), unter anderem das nicht minder bekannte Krit-Journal. Sprich: die Aktion war kontra-produktiv, die illegale Kopie hat sich noch weiter verbreitet. Nicht, weil Jörg darauf gelinkt hat, sondern weil sich der Suhrkamp-Verlag zum Affen gemacht hat.
In Telepolis (der Autor wusste anscheinend noch nicht von der Abmahnung) ist Marcus Hammerschmitt�anderer Meinung: Der Verlag hat diesen Weg bewusst gewählt, um Aufmerksamkeit zu erlangen, nach dem Motto, egal ob die Nachricht gut oder schlecht ist, Hauptsache der Name ist in der Zeitung richtig geschrieben. Ich kann mich dem wie gesagt nicht anschließen; übrigens vertritt auch Kai eine Meinung, die meiner ähnlich ist, wobei er den Gedanken weiterspinnt und sagt, dass Raubkopien nicht grundsätzlich schädlich sind, sondern ein Mittel sein können, um den Konsumenten anzufixen (bestes Beispiel: Microsoft Office und Windows).
So lange ich nicht beim Schockwellenreiter lese, dass der Verlag die Abmahnkosten von 1.200 Euro übernimmt, steht der Suhrkamp-Verlag auf meiner Konsumenten-Embargo-Liste.
Erschienen am
Montag, 17.06.2002 @ 23:53
Tags: Web, webdesign
