StVo

Wenn ich mit dem Rad unterwegs bin muss ich leider des Öfteren feststellen, dass manche Autofahrer anscheinend wesentliche Teile der Straßenverkehrsordnung vergessen haben. Beispiel von eben: Ich fahre nach Hause, auf einem Radweg (an sich schon ein Fehler meinerseits). Zwischen Frauenaurach und Kriegenbrunn befindet sich eine Kreuzung, der Radweg führt gerade herüber, parallel zur Vorfahrtsstraße. Die beiden Querstraßen, die im Lot auf der Vorfahrtsstraße stehen, haben jeweils Stopschilder und Haltestreifen. Ein Auto links neben mir fährt gerade über die Straße, hat Vorfahrt. Rechts vor mir steht auf der Querstraße ein wartendes Fahrzeug, lässt das eben erwähnte Auto passieren. Ich fahre jetzt auch, relativ langsam, auf die Kreuzung, habe Vorfahrt. Die Fahrzeugführerin im wartenden Auto fährt an. Sieht mich. Ich, bereits halb auf der Kreuzung, mache keine Anstalten, stehen zu bleiben. Sie rollt weiter. Ich setze zu einem Linksschlenkerer an, um ihre Motorhaube großzügig zu umfahren und am anderen Ende der Kreuzung wieder auf den Radweg zu gelangen. Sie rollt weiter. Ich schaffe den Schlenkerer, sie ist mit ihrer Kiste aber inzwischen soweit auf der Kreuzung, dass ich auf der Straße weiterfahren muss und den Radweg nicht mehr erreiche.
In der StVo steht nicht, dass man querenden PKW gegenüber zu warten hat, querenden Radfahrern gegenüber nicht. In Paragraph 9 heißt es, dass derjenige Vorfahrt hat, der von rechts kommt, falls die Zeichen 205, 206, 301 oder 306 nichts anderes vorschreiben. An dieser Kreuzung steht das Zeichen 206 (Stopp-Schild), angekündigt durch Zeichen 205 (Vorfahrt achten) mit Zusatzschild »Stop 100 m«. Ich reite auf solchen Dingen nicht herum, aber ich hatte die Kreuzung schon halb überquert, als sie losfuhr!!

Auch sehr beliebt bei Autofahrern ist, beim Abbiegen querenden Radverkehr zu missachten. »Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen. Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Radfahrer auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren.« (Paragraph 9, Absatz 3). Mehr als einmal habe ich erleben dürfen, dass gegenüber entgegenkommenden Kraftfahrzeugen selbstverständlich gewartet wird, ich als Radfahrer, der in die gleiche Richtung geradeaus fährt, aber geschnitten werde.
Manchmal überlege ich wirklich, ob ich an bestimmten Stellen nicht auf der Straße statt auf dem Radweg fahren sollte, weil man auf der Straße einfach besser gesehen wird (wer auf Radwegen fährt, lebt mitunter gefährlich, und dieser Punkt ist für mich nicht diskutabel, das wurde in de.rec.fahrrad in hunderten Postings durchgekaut). Das Dilemma: Fahre ich auf dem Radweg, komme ich unter Umständen unter die Räder. Fahre ich auf der Straße, ist die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls zwar geringer, aber kommt es doch dazu, trage ich einen Großteil der Schuld, weil ich ja nicht auf dem Radweg gefahren bin.

 
Erschienen am Sonntag, 23.06.2002 @ 20:32
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