Vorhin bei BIZZ

Ein grau-en-haf-ter Bericht über die (Un-)Sicherheit der ec-Karte.
Situation: Einer Sparkassen-Kundin ist die Karte gestohlen worden und der Dieb kauft munter damit ein. Die »Redakteure« von BIZZ stellen in einem tollkühnen Versuch den Fall nach und lassen ihre ec-Karte sperren, um danach auf Shopping-Tour zu gehen. Investigativ journalistisch stellen sie fest, dass sie in vielen Geschäften trotzdem bezahlen können und dass die gesperrte Karte kein Hindernis ist. Auch die verkrakelte Unterschrift auf dem Beleg wird nicht mit der auf der Karte überprüft, die sich deutlich davon unterscheidet.
Die Kundin ärgert sich über die Bank, weil die Bank sagt, die ec-Karte sei sicher.
Die Bank sagt, würden die Händler das PIN-Verfahren verwenden, hätte die Kundin den Ärger nicht.
Der Händler sagt, sie verwenden das PIN-Verfahren nicht, weil es zeitaufwändig ist.
Das Minimum an Recherche-Leistung wäre gewesen, wenn sich die BIZZ-Redaktion mal etwas mit der Materie vertraut gemacht hätte. Auf die Unterschiede zwischen den Verfahren wurde nicht eingegangen. Beim PIN-Verfahren wurde nicht erwähnt, dass es der Händler vielleicht auch deswegen nicht einsetzen will, weil seine Bank dafür Gebühren verlangt.

Für alle, die sich nicht nur oberflächlich durch BIZZ bei Pro7 informieren wollen, sei folgende Site empfohlen: www.zahlungsverkehrsfragen.de
Speziell die folgenden Artikel dort sind in diesem Zusammenhang zu empfehlen:
- Kartenarten
- Das Ende der ec-Karte
- Kommt das Ende der wilden Lastschrift?
- Zahlungsarten mit Karten
- Notrufnummern bei Kartenverlust

Kurzfassung: Bei dem Bezahl-Verfahren mit Unterschrift (ELV) findet keine Prüfung statt, ob die Karte gesperrt ist oder ob das Guthaben auf dem Kundenkonto ausreicht. Vorteil für den Händler: es ist billig. Nachteil: Das Ausfallrisiko trägt der Händler. Wenn z.B. der Händler nicht die Unterschrift auf Beleg und Karte auf Übereinstimmung prüft, ist es sein Problem. Wenn die Lastschrift platz (mangels Deckung oder wegen Widerspruch), kann der Händler von der Bank des Kunden die Herausgabe der Kundenadresse verlangen, um seine Ansprüche gegenüber dem Kunden geltend zu machen. Dafür unterschreibt der Kunde auf dem Beleg (das steht im Kleingedruckten, das unterschrieben wird). Wenn die Unterschrift auf dem Beleg (den bekommt die Bank dann in Kopie vom Händler) nicht mit der bei der Bank hinterlegten Unterschrift übereinstimmt, gibt’s keine Adresse. Den Fall hatte ich mal in der Bank: Händlerin hat bei mir angerufen und wollte die Adresse eines Kunden, bei dem die Lastschrift geplatzt ist. Den Beleg hatte sie allerdings nicht mehr; keine Unterschrift, keine Adresse. Der Händler sollte daher beim Bezahlen auf die Übereinstimmung der Unterschrift auf der Karte mit der auf dem Beleg achten (und dann den Beleg aufheben).
Daraus folgt, dass jeder Kontoinhaber seine eigene Karte braucht. Der zweite Kontoinhaber kann nicht per Unterschrift mit der Karte des ersten Kontoinhabers bezahlen. Auch schon vorgekommen, in der Schlange vor mir am Fahrkartenschalter im Münchner Hauptbahnhof. Mag sein, dass das ein gemeinsames Konto ist, aber das sieht man der Karte nicht an. Die Verkäuferin am Schalter hat sich richtig verhalten: Den Fahrkartenverkauf storniert und die Tickets nicht herausgegeben.
Es gibt auch ein Bezahlverfahren mit Unterschrift, bei dem die Sperrdatei abgefragt wird (POZ), i.d.R. aber erst bei Beträgen ab 30,68 Euro. Pro Abfrage bezahlt der Händler fünf Cent Gebühr an seine Bank. Vorteil für den Händler: Er hat Gewissheit, dass die Karte nicht gesperrt ist (wg. Diebstahl oder schlechter Bonität). Er muss dafür aber eine Gebühr entrichten und hat immer noch keine Sicherheit gegen das Ausfallrisiko, wenn das Konto z.B. überzogen ist und die Lastschrift dann platzt (eben POZ, POS ohne Zahlungsgarantie).
Das sicherste Verfahren für den Händler ist electronic cash, auch POS genannt (Point of Sale). Dabei wird nicht nur die Sperrdatei abgefragt, der zu zahlende Betrag wird auch noch durch die kartenausgebende Bank autorisiert. Auch wenn der Kunde sein Konto überzieht, bekommt der Händler sein Geld. Zur Sicherheit muss der Kunde seine PIN eingeben. Das Verfahren kostet den Händler 0,3% vom einzelnen Umsatz, mindestens aber acht Cent pro Abfrage.

Es gibt noch einige andere Verfahren, die bei zahlungsverkehrsfragen.de aufgelistet sind. Da die ec-Karte in den nächsten Jahren verschwinden wird, wird das Maestro-Verfahren zunehmend an Bedeutung gewinnen (PIN oder Unterschrift, mit Abfrage der Sperrdatei und Betragsautorisierung, Kosten für den Händler: 0,95% vom einzelnen Umsatz).

 
Erschienen am Mittwoch, 18.12.2002 @ 0:37
Tags: ,

+++

Die Kommentare sind geschlossen.

+++

Archiv
RSS-Feeds: Einträge und Kommentare (zu allen Einträgen).